STE Solution begleitet Bauherren, Sanierer und Investoren durch die komplette Förderlandschaft — KfW, BAFA, QNG, Denkmal. Ingenieurexpertise und Fördermittelmanagement aus einer Hand.
Investitions- und Fördermittelmanagement im Rhein-Main-Gebiet
10+
Förderprogramme — KfW, BAFA, QNG & Denkmal
4
Leistungsfelder von Beratung bis Baubegleitung
1
Team aus Ingenieuren: alles aus einer Hand, von der Idee bis zur Auszahlung
Programme, die wir bearbeiten
Fördermittel als Werkzeug
KfW 261Wohngebäude — Kredit
KfW 263Nichtwohngebäude
KfW 298Ersterwerb Neubau
KfW 458Heizungsförderung
KfW 266Gewerbe zu Wohnen
BAFABEG EM Einzelmaßnahmen
BAFAEBN Energieberatung
iSFPSanierungsfahrplan
QNGNachhaltiges Bauen · BiRN
§ 7i EStGDenkmal-AfA
KfW 261Wohngebäude — Kredit
KfW 263Nichtwohngebäude
KfW 298Ersterwerb Neubau
KfW 458Heizungsförderung
KfW 266Gewerbe zu Wohnen
BAFABEG EM Einzelmaßnahmen
BAFAEBN Energieberatung
iSFPSanierungsfahrplan
QNGNachhaltiges Bauen · BiRN
§ 7i EStGDenkmal-AfA
Alle Programme aus einer Hand · dena-EEE-gelistet
Leistungen
Vier Felder — ein Ansatz
Wir beraten, planen, beantragen und begleiten. Jedes Feld ist eigenständig buchbar — im Zusammenspiel entfaltet es sein Potenzial.
01
Energieberatung Wohngebäude
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), energetische Bestandsaufnahme und Detailplanung für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Wohnanlagen — als Grundlage für den iSFP-Bonus, BAFA-Einzelmaßnahmen und die KfW-261-Förderung. Für Bestandsimmobilien und Neubauvorhaben.
iSFPKfW 261KfW 458 HeizungBAFA BEG EM
02
Energieberatung Nichtwohngebäude
Geförderte Beratung nach BAFA EBN für Gewerbeimmobilien, Hotels, Kliniken und öffentliche Gebäude — inklusive Wirtschaftlichkeitsbewertung, Sanierungspfad und Antragsstellung KfW 263.
BAFA EBNKfW 263KfW 298
03
Investitions- und Fördermittelmanagement
Für Bauträger, Family Offices und Investoren: Wir strukturieren komplexe Projekte über mehrere Förderprogramme hinweg, koordinieren Anträge und stellen die Wirtschaftlichkeit der Fördermittel im Investitionsplan sicher.
KfW 298KfW 266GzWBaukostenaufstellung
04
Fachplanung, Baubegleitung & QNG / Denkmal
Fachplanung und Baubegleitung als förderfähige Leistung für jedes Vorhaben. Dazu das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) mit Zertifizierung über die akkreditierte Stelle BiRN — und Denkmal-AfA nach § 7i EStG für steuerlich relevante Sanierungen.
Jede Zielgruppe hat andere Fragen und andere Fristen. Was gleich bleibt: unser Anspruch, dass Fördermittel als wirtschaftlicher Hebel funktionieren — nicht nur als Häkchen im Antrag.
01
Privateigentümer & Sanierer
Sie sanieren Ihr Ein- oder Mehrfamilienhaus und wollen wissen, was sich rechnet, was gefördert wird und in welcher Reihenfolge sinnvoll gebaut wird.
02
Immobilienentwickler & Bauträger
Sie realisieren Neubau- oder Bestandsprojekte im mittleren bis großen Rahmen und benötigen Fördermittel-Strukturierung, Baukostenaufstellung und Qualitätssicherung.
03
Investoren & Family Offices
Sie kalkulieren mit KfW-Ersterwerb, QNG oder Denkmal-AfA im Investment. Wir liefern die belastbaren Grundlagen für Ihre Wirtschaftlichkeitsrechnung.
04
Wohnungsunternehmen & Verwaltungen
Sie halten Bestände und planen strategische Sanierungsprogramme. Wir entwickeln portfolioweite Fahrpläne und begleiten deren Umsetzung über Jahre.
Warum STE Solution
Drei Gründe, mit uns zu arbeiten
01
Von der Idee bis zur Auszahlung
Wir übernehmen die komplette Kette: Bestandsaufnahme, Beratung, Antragsstellung, Baubegleitung, Nachweise. Sie haben ein eingespieltes Team an Ihrer Seite, keinen Staffellauf zwischen Gewerken.
02
Fördermittel als Investitionshebel
Wir sehen Fördermittel nicht als bürokratische Hürde, sondern als Baustein Ihrer Wirtschaftlichkeit. Unsere Baukostenaufstellungen und Anträge halten Prüfungen stand — und liefern die versprochenen Zuschüsse.
03
Ingenieure, keine Vermittler
Wir sind eingetragene Energieeffizienz-Experten und Ingenieure. Wärmeschutznachweise, Heizlastberechnungen, hydraulische Abgleiche und Wirtschaftlichkeitsbewertungen erstellen wir selbst — im Haus.
So arbeiten wir
Ihr Fahrplan Etappe für Etappe
Kein Beraterjargon. Sechs klare Etappen mit dokumentierten Ergebnissen an jedem Punkt.
01Kennenlernen
Erstgespräch & Bestandsaufnahme
Wir hören zu, klären Ihre Ziele und prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens. Sie erhalten eine ehrliche Ersteinschätzung — kostenfrei und ohne Verpflichtung.
Ersteinschätzung schriftlich
02Planung
iSFP oder Beratungsbericht
Wir erstellen den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude oder den EBN-Beratungsbericht für Nichtwohngebäude. Grundlage für alle folgenden Förderanträge.
iSFP oder BAFA-Bericht
03Antrag
Fördermittel beantragen
Wir stellen die Anträge bei KfW und BAFA — passgenau strukturiert. Wo relevant, koordinieren wir mit Ihrer Bank, Ihrem Steuerberater und Ihrem Architekten.
BzA-Bestätigung + Zusagen
04Umsetzung
Fachplanung, Baubegleitung & Qualitätssicherung
Wir begleiten die Ausführung: Fachplanung der Maßnahmen, Kontrolle der Gewerke, Freigabe von Nachweisen, Sichtprüfung vor Einbau. Weil Fördermittel nur fließen, wenn die Ausführung stimmt.
Baubegleitungsprotokolle
05Nachweise
Technischer & fachtechnischer Nachweis
Nach Abschluss erstellen wir alle geforderten Nachweise: TPB, FPB, Wärmeschutznachweis, gegebenenfalls QNG-Zertifizierung über BiRN.
TPB / FPB / QNG
06Ankunft
Auszahlung & Abschluss
Die Fördermittel werden ausgezahlt. Wir begleiten den finalen Abgleich und übergeben Ihnen alle Dokumente für Ihre Unterlagen und Ihre Steuererklärung.
Verwendungsnachweis
Kostenfrei & unverbindlich
Fördermittel-Potenzial prüfen?
Kostenfreies Erstgespräch — wir rechnen Ihr Vorhaben konkret durch.
Auszüge aus laufenden und abgeschlossenen Mandaten im Rhein-Main-Gebiet. Details auf Anfrage.
Hotelentwicklung · KfW 263 · EH 55
Hotelkonversion
Umnutzung eines Bestandsgebäudes zu einem Hotel mit BEG-NWG-Förderung nach KfW 263. Beratung von Konzept bis Fördermittelbescheid inkl. Business Plan.
WeiterstadtUmnutzung Bestand
Wohnungsbau · KfW 261 · KfW 298
Quartier Niederrad
Sanierung von 29 Wohneinheiten unter KfW 261 (EH 55 EE+WPB) und Neubau von 20 WE unter KfW 298. Baukostenaufstellungen für Ersterwerber.
Frankfurt am Main49 WE
NWG → WG · Mixed-Use
Umwidmung Bürogebäude
Umwandlung eines Bürogebäudes in 64 Apartments mit Fitness-, Freizeit- und Foodcourt-Flächen. Fördermittelstrukturierung.
Rhein-Main-GebietInvest
Wohnen · KfW 261 · EH 55 EE
Energetische MFH-Sanierung
57 Wohneinheiten — Mehrfamilienhaus Bj. 1972, Hüllflächenoptimierung und hydraulischer Abgleich. Von der Beratung bis zum Verwendungsnachweis.
Rhein-Main-GebietInvest
Erneuerbare · BAFA BEG EM
Wärmepumpe & PV
Wirtschaftlichkeitsbewertung, Heizlastberechnung und Fördermittelbegleitung für den Heizungstausch mit Photovoltaik nach BAFA BEG EM und KfW 458.
Rhein-Main-GebietEinzelmaßnahmen
Wohnen · KfW 261 / 298 · EH 55 EE
Mehrfamilien-Sanierung & Neubau
Sanierung eines Bestands aus den 1950er-Jahren plus Neubau-Ergänzung. Zwei Förderwelten in einem Vorhaben — sauber getrennt bilanziert und beantragt.
Rhein-Main-GebietInvest
Fördermittel sind kein Papierkram Sie sind Rendite.
STE Solution · Investitions- und Fördermittelmanagement
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
01Warum brauche ich eine Fördermittelstrategie?+
Förderprogramme lassen sich kombinieren, schließen sich teilweise aber gegenseitig aus — und fast immer muss der Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Eine Fördermittelstrategie legt fest, welche Programme in welcher Reihenfolge beantragt werden, sichert Boni wie den iSFP-Bonus und verhindert, dass Zuschüsse durch falsche Reihenfolge oder verpasste Fristen verloren gehen. Deshalb steht sie bei uns am Anfang jedes Vorhabens: Sie entscheidet, wie viel Ihrer Investition am Ende tatsächlich gefördert wird.
02Was ist ein iSFP — und warum lohnt er sich?+
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude. Er zeigt Schritt für Schritt, welche Maßnahmen sich in welcher Reihenfolge lohnen — und sichert Ihnen bei der Umsetzung von BAFA-Einzelmaßnahmen einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozentpunkten.
03Wie funktioniert die KfW-Heizungsförderung (KfW 458)?+
Der Austausch einer fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe oder andere erneuerbare Systeme wird mit bis zu 70 % Zuschuss gefördert. Wir prüfen Ihre Förderquote, erstellen Heizlastberechnung und hydraulischen Abgleich und begleiten den Antrag bis zur Auszahlung.
04Was bringt die QNG-Zertifizierung beim Neubau?+
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist Voraussetzung für die zinsgünstigen KfW-Neubauprogramme (u. a. KfW 298 Ersterwerb). Wir begleiten die Zertifizierung über die akkreditierte Stelle BiRN — von der Vorprüfung bis zum Siegel, für Wohn- und Nichtwohngebäude.
05Warum brauche ich Fachplanung und Baubegleitung?+
KfW und BAFA fördern nur, was fachgerecht geplant und nachweislich korrekt umgesetzt wurde. Fachplanung und Baubegleitung sind selbst förderfähig (50 % Zuschuss) und stellen sicher, dass am Ende die Nachweise stehen — und die Fördermittel tatsächlich fließen.
06Gilt das alles auch für Bestandsimmobilien?+
Ja — der Großteil der Förderlandschaft zielt auf den Bestand: iSFP, BAFA-Einzelmaßnahmen, KfW 261 (Sanierung zum Effizienzhaus), KfW 458 (Heizung) und die Denkmal-AfA nach § 7i EStG. Für Neubau und Ersterwerb greifen KfW 298 und QNG.
Beratung anfragen
Reden wir über Ihr Vorhaben
Ein 30-minütiges Erstgespräch, in dem wir klären, welche Fördermittel für Sie relevant sind und wie ein realistischer Fahrplan aussieht — kostenfrei und unverbindlich.
Eingetragener Energieeffizienz-Experte (dena)
Tätigkeitsschwerpunkte: Investitions- und Fördermittelmanagement sowie Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude in der Förderlandschaft von KfW, BAFA, QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) und Denkmal (§ 7i EStG) — einschließlich Fachplanung und Baubegleitung.
Berufshaftpflichtversicherung
ERGO Versicherung, Deckungssumme: 2.000.000 € — für Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen. Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Bogdan Kolesnikov, Hessenring 83, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Bildnachweise
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Hinweise zum Investitions- und Fördermittelmanagement
Das Investitions- und Fördermittelmanagement der STE Solution umfasst die fördertechnische Strukturierung von Neubau-, Sanierungs- und Umnutzungsvorhaben, die Entwicklung von Förderstrategien über die Programme der KfW und des BAFA sowie ergänzende Instrumente (u. a. QNG-Zertifizierung, Denkmal-AfA nach § 7i EStG), die Erstellung von Baukostenaufstellungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sowie die Koordination und Begleitung von Förderanträgen bis zum Verwendungsnachweis.
STE Solution erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung, keine Anlageberatung und keine Finanzierungs- oder Kreditvermittlung. Die Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln, Krediten und Zuschüssen obliegt ausschließlich den zuständigen Fördergebern (insbesondere KfW und BAFA) bzw. den finanzierenden Instituten. Alle Angaben zu Förderprogrammen auf dieser Website erfolgen ohne Gewähr; Förderprogramme können sich jederzeit ändern oder eingestellt werden. Maßgeblich sind stets die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen der jeweiligen Fördergeber.
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Rechtliches
Datenschutzerklärung
1. Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:
STE Solution, Inhaber: Bogdan Kolesnikov
Hessenring 83, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
E-Mail: kontakt@stesolution.com
2. Allgemeines zur Datenverarbeitung
Diese Website dient der Information über unser Leistungsangebot in den Bereichen Investitions- und Fördermittelmanagement sowie Energieberatung (Wohn- und Nichtwohngebäude) in der Förderlandschaft von KfW, BAFA, QNG und Denkmal — einschließlich Fachplanung und Baubegleitung. Es findet kein Tracking statt, es werden keine Analyse-, Marketing- oder Werbedienste eingesetzt und keine Cookies zu Analysezwecken gesetzt.
3. Server-Logfiles
Beim Aufruf dieser Website übermittelt Ihr Browser technisch bedingt Daten an den Server unseres Hosting-Anbieters [Name und Anschrift des Hosters]. Dabei werden folgende Daten in Server-Logfiles gespeichert: IP-Adresse (gekürzt/anonymisiert soweit möglich), Datum und Uhrzeit der Anfrage, aufgerufene Seite, verwendeter Browser und Betriebssystem, Referrer-URL.
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4. Kontaktaufnahme und Beratungsanfragen
Wenn Sie uns per E-Mail oder Telefon kontaktieren — etwa für ein Erstgespräch zum Investitions- und Fördermittelmanagement, zu einer Energieberatung oder zu einem Sanierungs- bzw. Neubauvorhaben in den Förderprogrammen von KfW, BAFA, QNG oder Denkmal —, verarbeiten wir die von Ihnen mitgeteilten Daten (Name, Kontaktdaten, Angaben zu Ihrem Objekt bzw. Vorhaben, Inhalt der Anfrage) zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Erstellung eines Angebots. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen bzw. Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Beantwortung von Anfragen). Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zweckerreichung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
5. Datenverarbeitung im Rahmen von Beratungs- und Fördermittelmandaten
Bei der Durchführung von Investitions- und Fördermittelmanagement, Energieberatungen (KfW, BAFA, QNG, Denkmal), Fachplanung und Baubegleitung verarbeiten wir die dafür erforderlichen Daten unserer Auftraggeber. Dazu können gehören: Kontakt- und Vertragsdaten, Objekt- und Gebäudedaten (z. B. Baujahr, Flächen, Verbrauchsdaten, Anlagentechnik), Baukosten- und Investitionsdaten sowie Angaben, die für Förderanträge erforderlich sind. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtungen, insbesondere förderrechtliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten).
Im Rahmen des Investitions- und Fördermittelmanagements verarbeiten wir darüber hinaus diejenigen Angaben, die für die Strukturierung und Beantragung von Fördermitteln erforderlich sind. Dazu können insbesondere gehören: Investitionspläne und Baukostenaufstellungen, Angaben zur Finanzierungsstruktur des Vorhabens, Eigentums- und Objektnachweise sowie personenbezogene Angaben, die die Fördergeber für die Antragsprüfung verlangen (z. B. zur Antragsberechtigung oder Eigentümerstellung, bei einkommensabhängigen Förderprogrammen ggf. haushaltsbezogene Angaben). Wir erheben diese Daten nur in dem Umfang, den das jeweilige Förderprogramm tatsächlich erfordert.
Soweit dies zur Durchführung des Mandats erforderlich ist, übermitteln wir Daten an Dritte — insbesondere an Fördermittelgeber und Programmstellen (KfW, BAFA), die Deutsche Energie-Agentur (dena, Energieeffizienz-Expertenliste), Zertifizierungsstellen (z. B. BiRN im Rahmen von QNG-Zertifizierungen) sowie in Abstimmung mit Ihnen an Ihre finanzierende Bank, Ihren Steuerberater oder Ihren Architekten. Eine darüber hinausgehende Weitergabe erfolgt nicht.
Die Übermittlung an die Fördergeber erfolgt in der Regel elektronisch über deren Antragsportale (z. B. KfW-Zuschussportal, BAFA-Onlineportal). Für die Verarbeitung der Daten in diesen Portalen gelten ergänzend die Datenschutzhinweise der jeweiligen Fördergeber.
Mandats- und Förderunterlagen bewahren wir im Rahmen der gesetzlichen Fristen auf (insbesondere 6 bzw. 10 Jahre nach § 257 HGB / § 147 AO sowie ggf. längere förderrechtliche Aufbewahrungsfristen der jeweiligen Programme).
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Stand: Juli 2026
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